Ärztliche Gewissensfreiheit bleibt bestehen.
Kein Maulkorberlass für Ärzte

In einem umfangreichen Gutachten hat Prof. Dr. Rüdiger Zuck, ein namhafter Verfassungsrechtler, kürzlich bestätigt, dass Ärzte im Rahmen einer Impfberatung nicht gezwungen werden können, gegen ihr Gewissen zu handeln. Auf dem 109. Deutschen Ärztetag waren Sanktionen mit berufsrechtlichen Schritten gegen solche Ärzte gefordert worden, „die sich explizit und wiederholt gegen empfohlene Schutzimpfungen (…) aussprechen“. Hintergrund dafür waren ansteigende Erkrankungszahlen für Masern und stagnierende Impfraten bei Schuleingangsuntersuchungen.

Demgegenüber kommt das Gutachten zu einem anderen Schluss: Der Arzt müsse zwar über den medizinischen Standard (die öffentlichen Impfempfehlungen) informieren. Nach Art. 12 des Grundgesetzes (GG) dürfe er allerdings durchaus ernsthafte Einwände gegen den Einsatz bestimmter Impfstoffe äußern. Dies gelte insbesondere dann, wenn auch innerhalb einer besonderen Therapierichtung, der sich der Arzt gegebenenfalls zugehörig fühlt, solche Einwände vertreten werden.

Auch dürften wegen des in der Verfassung garantierten Grundsatzes der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 II GG) Ärzte nicht daran gehindert werden, ihre Meinung und Kritik im Rahmen der wissenschaftlichen Diskussion zu äußern, selbst wenn diese Äußerungen „explizit und wiederholt“ gegen die Empfehlungen der ständigen Impfkomission gerichtet seien. Die Verhängung eines Maulkorbes gegen Ärzte „unabhängig von der Art und Qualität ihrer Kritik“ komme nicht in Betracht, es sei denn bei den öffentlichen Empfehlungen handelt es sich „um Verlautbarungen vergleichbarer Weise, wie wenn der Papst ’ex cathedra’ gesprochen hätte“.

Zuck kommt abschließend zu der Bewertung, dass geltende Bestimmungen völlig ausreichten, die ärztliche Sorgfaltspflicht und Verpflichtung zur Qualität zu sichern.

Die Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte Deutschlands (GAÄD) und der Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. sehen sich den wissenschaftlichen Grundlagen der modernen Medizin verpflichtet. Zu diesen Grundlagen gehört allerdings auch die Bereitschaft und Offenheit zur kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Methoden und Hypothesen. Das Verbot von ernsthaften Meinungsäußerungen würde einer Aufgabe jedes wissenschaftlichen Anspruches gleichkommen.

Das von der GAÄD und dem Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. in Auftrag gegebene Gutachten (das Sie hier als pdf-Datei herunterladen können) bestärkt beide Gruppen, ihre Bemühungen um eine individualisierte Impfberatung in Deutschland fortzusetzen.

quelle:https://www.individuelle-impfentscheidung.de


Was wenn alles, was wir über Infektionskrankheiten und Impfungen glauben, nur Illusion wäre?

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Ich habe mir das Buch gekauft, weil ich von der Kompetenz Dr. Suzanne Humphries sehr überzeugt bin. Ihre Ausführungen kann sie stets durch Studien bzw. Quellen belegen. Schade, dass so wenige sich über dieses Thema Gedanken machen. Ich kann nur aus eigener Erfahrung empfehlen, sich schlau zu machen – dann wundert man sich auch nicht mehr, wenn die Kinder nonstop krank sind. Seitdem in unserer Familie nicht mehr geimpft wird, sind jedenfalls spastische Bronchitis, Neurodermitis, Mittelohrentzündungen und etliche andere Infekte kein Thema mehr!
Es ist erschreckend, wie weit die Profitgier mittlerweile geht. Kein Wunder, dass permanent neue Impfungen erfunden werden.

Von Marek

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